Düsseldorf – Wer in Deutschland ein Handwerk erlernt, kann nach der Ausbildung einen Meister anschließen. Der Abschluss befähigt dazu, einen eigenen Betrieb zu eröffnen und sein Wissen an Lehrlinge weiterzugeben.

Das gilt für den Maler genauso wie für die Bäckerin oder den Friseur. Doch nicht in allen Handwerksberufen ist eine Meisterqualifikation notwendig. Dazu gehören zum Beispiel Schuhmacherinnen, Buchbinder oder Fotografen.

Es zählt der AdA-Schein

Wer Ausbilder oder Ausbilderin werden möchte, braucht laut der
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) einen sogenannten AdA-Schein, also eine Ausbildung für Ausbilder. Für die meisterpflichtigen Handwerksberufe ist dieser Schein Teil der Meisterprüfung, alle anderen müssen sich selbst für die Prüfung anmelden.

Und das können nicht nur Handwerker mit einer
Ausbildung sein, sondern auch Hochschulabsolventen, die einen Abschluss in einer entsprechenden Fachrichtung haben.

Ulrich Brand von der Handwerkskammer Düsseldorf bereitet den Ausbilder-Nachwuchs im Handwerk auf die AEVO-Prüfung vor, und das seit über 30 Jahren. «Wer Ausbilder werden möchte, braucht eine persönliche und eine fachliche Eignung», sagt er.

Viele Berufsjahre sind nicht erforderlich

Die persönliche Eignung – darunter versteht Brand die Bereitschaft, Wissen an jüngere Kollegen weiterzugeben und das Interesse, die Ausbildungsinhalte didaktisch aufzubereiten. Die meisten Handwerker, die sich zum Ausbilder ausbilden lassen, seien zwischen 22 und 30 Jahre alt. Sie haben bereits Berufserfahrung gesammelt, gleichzeitig aber ihre eigene Ausbildungszeit noch präsent.

Inhaltlich werde in der Prüfung auf die rechtliche Situation als Ausbilder vorbereitet, sagt Brand. Das umfasst Wissen über Arbeitsschutz, das Berufsbildungsgesetz, Urlaubs- und Pausenregelungen. Auch die volks- und betriebswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks werde vermittelt. Nicht zuletzt müssen die Prüflinge beweisen, dass sie ihr Handwerk gut weitergeben können. Das zeigen sie vor dem Prüfausschuss, indem sie eine selbst konzipierte Lerneinheit vorstellen, die sie vorher an Mitschülern erproben.

Wer zu der AEVO-Prüfung zugelassen wird, entscheiden die Handwerkskammern sowie die IHKs. Sie nehmen die Prüfungen ab. In der Regel sind eine bestandene Gesellenprüfung oder eine bestandene Abschlussprüfung einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechender Fachrichtung Voraussetzung – wie etwa bei den Architekten oder Ingenieuren.

Nachwuchssuche in Sozialen Medien

Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, kann man Vorbereitungskurse besuchen. 115 Stunden sind laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfohlen.

Inzwischen spielt es auch eine Rolle, die Ausbildung attraktiver und zeitgemäßer zu gestalten, um mehr junge Leute dafür zu begeistern. Digitale und soziale Medien werden daher in der Ausbildung verstärkt ausprobiert, etwa durch Erklärvideos, und auch nachhaltiges Wirtschaften spiele eine immer größere Rolle, sagt Heiko Weber vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb).

Die größte Herausforderung sei die Heterogenität der Azubis, betont er. Von Ausbildern wird heute verstärkt verlangt, immer individueller auf die einzelnen Stärken und Schwächen der Azubis eingehen. Das Bild des Meisters, der alles vormacht und seinen Lehrling instruiert, sei überholt. Ausbilder sind heute vielmehr Begleiter. Auch erfahrene Ausbilder müssen sich da umstellen.

Fotocredits: Lyzs
(dpa/tmn)

(dpa)