Was ist beim Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu beachten? 29. Juni 2012 Ratgeber Wenn ein Mensch wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr dazu in der Lage ist, den persönlichen Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit zu bestreiten, gilt dieser als vollständig oder teilweise erwerbsunfähig. Eine Krankheit oder ein körperliche Beeinträchtigung in Form einer Behinderung kann jeden von uns plötzlich treffen. Umso wichtiger ist der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung Die Erwerbsunfähig wird häufig mit der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt. Hierbei handelt es sich um einen fatalen Fehler, der sich beim Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit rächen wird. Schon beim Vergleich einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei berufsunfaehigkeitsversicherung-ratgeber.com muss zunächst die jeweilige Begriffsdefinition klar sein. Erwerbunfähig zu sein bedeutet, dass die betroffene Person nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage ist, einen Beruf auszuüben. Die Situation einer Berufsunfähig ist dann gegeben, wenn jemand nicht mehr dazu befähigt ist, dem zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin nachzugehen. Zwar kann der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden, doch würde ein anderer Beruf mit einer eventuell schlechteren Bezahlung in Frage kommen. Im schlimmsten Fall können die Betroffenen keinem Beruf mehr nachgehen. Sofern eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, können dann vertraglich zugesicherte Leistungen von der Versicherung in Anspruch genommen werden. Arten einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Teilweise Erwerbsminderung: Wer teilweise von einer Erwerbsunfähigkeit betroffen ist, kann täglich zwischen drei und sechs Stunden eine berufliche Tätigkeit ausüben. Wenn zur teilweise vorhandenen Erwerbsunfähigkeit der Umstand einer Arbeitslosigkeit hinzukommt, muss der Arbeitsmarkt für Teilzeitbeschäftigungen unberücksichtigt bleiben. Sind beide Bedingungen erfüllt, greifen die Richtlinien für eine volle Erwerbsunfähigkeit. In solch einem Fall würde Anspruch auf den Bezug der vollen Erwerbungsunfähigkeitsrente bestehen. – Volle Erwerbsminderung: Wenn die betroffene Person nicht länger als drei Stunden täglich arbeiten kann liegt die Erwerbsminderung in vollem Umfang vor. Bei einer vollen Erwerbsminderung wird die Lage des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Versicherungsangebote vergleichen Interessierte sollten sich die Tariflandschaft für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Detail anschauen um ein passenden Angebot zu finden. Besteht weiterer Klärungsbedarf, kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei berufsunfaehigkeitsversicherung-ratgeber.com hinsichtlich ihres Leistungsumfangs verglichen werden, sodass Stolpersteine ausgeschlossen werden können. Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Erwerbsunfähigkeit.