Köln – Fieber, Husten, Schnupfen, Mittelohrentzündung oder auch Magen-Darm: Die Liste an Krankheiten, die gerade kleine Kinder immer wieder durchmachen, scheint endlos. Wenn sie krank sind, brauchen Kinder besonders viel Fürsorge – selbstverständlich von Mama und Papa.

Und natürlich wollen die Eltern für ihre Kleinen da sein. Wenn sie berufstätig sind, machen gesetzliche Regelungen, Druck von den Kollegen oder selbst gemachter Stress ihnen das aber oft schwer. Experten erklären, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben und wie sie im Team am besten mit der Situation umgehen.

Eltern mit krankem Kind dürfen zu Hause bleiben

Die erste Frage, die sich stellt, wenn das Kind krank ist, ist wohl: Darf ich zu Hause bleiben? Die Antwort auf diese Frage ist im Prinzip recht einfach: Ja. Natürlich gibt es ein «Aber»: Man wird nicht ohne weiteres und unbegrenzt lange bezahlt, wenn man mit seinem kranken Kind zu Hause bleibt. Geregelt ist das unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 616), wie Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, erklärt.

Kann ein Arbeitnehmer für eine nicht erhebliche Zeit aus persönlichen Gründen seiner Tätigkeit nicht nachgehen, bekommt er sein Gehalt weiterhin. «Als nicht erhebliche Zeit gilt in der Regel ein Zeitraum von höchstens fünf Tagen», erklärt Oberthür.

Andere Regelungen im Arbeitsvertrag sind möglich

Eine Obergrenze, wie viele Tage es etwa im ganzen Jahr sein dürfen, gibt es in diesem Fall nicht. Allerdings kann im jeweiligen Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag etwas anderes als die Regelung aus dem BGB festgelegt sein, sagt Oberthür. So ist es durchaus üblich, dass in einem Arbeitsvertrag die Bezahlung solcher Tage ganz ausgeschlossen ist.

Dann greift das Sozialgesetzbuch (Fünftes Buch, Paragraf 45) und man bekommt statt seines Gehalts Krankengeld: Wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – etwa durch den anderen Elternteil oder die Großeltern – darf man zehn Tage pro Jahr und Kind zu Hause bleiben, erklärt die Fachanwältin. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Die Regelung gilt für Kinder unter zwölf Jahren. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein Attest vom Kinderarzt, das man seinem Arbeitgeber in der Regel am ersten Tag vorlegen muss.

Kein schlechtes Gewissen gegenüber Kolleginnen und Kollegen

Die gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen sind das eine. Die Arbeit, die liegen bleibt, das andere. Dabei sind es nicht unbedingt die Kollegen, die das kranke Kind und die Aufgaben, die sie zusätzlich übernehmen müssen, verfluchen. «Meist funktioniert das ganz gut», weiß Psychologin und Coach Gabriele Bringer. «Es sind eher die Eltern selbst, meist Mütter, die denken, dass die anderen kein Verständnis haben. Es ist also oft ein selbst gemachter Stress.»

Um dem entgegen zu wirken, rät Bringer, auch im Job dazu zu stehen, dass man ein Kind hat. «Man hat die Verantwortung übernommen und ohne die ganze Fürsorge geht es einfach nicht.»

Krankes Kind und weiterarbeiten – beides geht nicht

Um das eigene schlechte Gewissen einzudämmen, rät Psychologin Bringer, auch im Kopf immer da zu sein, wo man tatsächlich gerade ist: Bei der Arbeit denkt man an die Arbeit und zu Hause beim Kind konzentriert man sich voll darauf.

Bringer hält aus diesem Grund auch nicht viel davon, mit einem kranken Kind von zu Hause zu arbeiten oder das Kind mit zur Arbeit zu nehmen. «Beides, der Job und die Kinderbetreuung, braucht die ganze Aufmerksamkeit.» Hilfreich für die Kollegen könnte es aber sein, wenn man in einem kurzen Gespräch ganz konkret sagt, welche Aufgaben zu erledigen seien.

Wer unsicher ist, wie das Team über die «Kind-Krank-Tage» denkt, der könne einen guten Kollegen oder eine Kollegin um ehrliches Feedback bitten. Eine andere Möglichkeit ist, vor dem Team offen mit seinem Gedanken umzugehen: «Man kann formulieren, dass einem sehr bewusst ist, dass Arbeit liegen bleibt und dazu auffordern, dass sich diejenigen, die das stört, melden sollen. Dann kann man es offen klären.»

Fotocredits: Mascha Brichta
(dpa/tmn)

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