Wann lohnt sich eine Umschulung? 22. April 2019 Ratgeber Nürnberg – Vom Maurer zum Bürokaufmann, vom Lagerarbeiter zum Altenpfleger: Wer beruflich noch einmal ganz neu anfangen will oder muss, kann eine Umschulung machen. Doch was genau ist das eigentlich? «Im eigentlichen Sinn handelt es sich bei einer Umschulung um eine längere, gegebenenfalls geförderte Weiterbildung», erklärt Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg. Und zwar mit dem Ziel, einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu vermitteln. Weiterbildung für Menschen mit Abschluss Die Maßnahme sei grundsätzlich für Personen gedacht, die bereits einen Abschluss haben und sich umorientieren möchten oder müssen. Geringqualifizierte, die noch keinen Berufsabschluss besitzen, können sich über solche Angebote ebenfalls weiterbilden, um bessere Chancen auf einen Job zu haben. Das werde ebenso als Umschulung verstanden. Wann eine Umschulung für Berufstätige möglich oder nötig ist, ist unterschiedlich. «Natürlich kann es sein, dass Sie etwa durch eine Kündigung dazu gezwungen sind, sich umschulen zu lassen», sagt Lucy Merzenich-Lang, Karriereberaterin aus Aachen. «Unabhängig davon ist eine Umschulung immer dann sinnvoll, wenn ein neues Berufsziel mit Hilfe einer Ausbildung angestrebt wird.» Etwa, wenn aufgrund der Digitalisierung der Arbeit neue Qualifikationen notwendig sind. Natürlich ist es bei einer Umschulung zunächst entscheidend, für welchen Beruf sie die Teilnehmer qualifizieren soll. Sie ist ein Schritt in eine neue berufliche Zukunft. Wichtig sei es daher, auf die eigenen Fähigkeiten zu schauen, rät Merzenich-Lang: «Was geht mir leicht von der Hand? Wo habe ich eine besondere Gabe, eine Fähigkeit und ein Talent? Wobei vergesse ich Raum und Zeit?» Über Förderung wird individuell entschieden Soll die Umschulung von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, ist allerdings nicht allein die eigene Begeisterung entscheidend – für eine Förderung braucht es bestimmte Voraussetzungen. «Darüber wird individuell und nach ausführlicher Beratung mit dem Kunden entschieden. Dabei spielen etwa Arbeitsmarktchancen in der Region eine Rolle», erklärt Christian Weinert von der Bundesagentur für Arbeit. Auch ein fehlender oder nicht mehr verwertbarer Berufsabschluss kann eine Umschulung notwendig machen. Ein Berufsabschluss sei dann nicht mehr verwertbar, wenn eine Beschäftigung in einem dem Abschluss entsprechenden Bereich voraussichtlich nicht mehr ausgeübt werden könne. Beispielsweise, weil jemand mehr als vier Jahre in einer anderen, an- oder ungelernten Tätigkeit gearbeitet hat. Umschulung kann nicht befohlen werden «Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Kunden einen Bildungsgutschein», sagt Weinert. Der garantiert die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengelds. Zu einer Umschulung verpflichtet werden können Arbeitslose nicht: «Die Teilnahme ist freiwillig.» In Unternehmen sind neue Qualifizierungen durch Umschulungen durchaus beliebt: «Ich mache die Erfahrung, dass Arbeitgeber – auch durch den Fachkräftemangel – händeringend nach qualifiziertem Personal suchen», sagt Lucy Merzenich-Lang. «Sogenannte Zick-Zack-Lebensläufe werden zur Normalität und zeigen, dass ein Bewerber vielseitig interessiert ist und sich gut auf neue Situationen und Arbeitsfelder einstellen kann. Quereinsteiger sind also gefragt.» Fotocredits: Andrea Warnecke,Bundesagentur für Arbeit,Wolfram Murr,Charlotte Witt-Lang,Markus Scholz (dpa/tmn) (dpa)