Studienplatzklage – trotz Ablehnungsbescheid zum Traumstudiengang 7. Oktober 2009 Berufliche Bildung Das Wintersemester beginnt nun bald, die Zulassungsbescheide sind bereits verschickt. Aber auch die Ablehnungen, mit denen der ein oder andere Traum zerplatzt sein dürfte. Das muss aber nicht sein. Studienplatzklage – das Verfahren Studienplatzklagen sind für viele Studienbewerber die einzige Chance trotz hohem N.C. und Ablehnungsbescheid doch noch im Traumstudiengang oder an der Traum-Uni anzufangen. Doch ist das nicht nur was für reiche Kids aus wohlhabendem Elternhaus? Klar, ein Anwalt kostet viel Geld. Vom kleinsten Beratungsgespräch bis bis zur Verhandlung muss der Antragsteller alles bezahlen, natürlich auch bei einer gescheiterten Klage die Prozesskosten. Doch was viele nicht wissen ist, dass man sich bis zum Prozess auch selbst vertreten kann. Die Studienplatzklage ist ein durchaus legitimer Weg an einen Studienplatz zu kommen, schließlich gibt es in Deutschland das „Recht auf Bildung“. Das Verfahren läuft in etwa so ab: Man geht davon aus, dass die Universität ihre Kapazitäten an Plätzen nicht komplett ausgeschöpft hat und stellt deswegen so schnell wie möglich nach Erhalt des Ablehnungsbescheids einen formlosen Antrag zur Zulassung zum Studium außerhalb der angegebenen Kapazitäten bei der Uni. Gleichzeitig stellt man den Antrag auf eine einstweilige Verfügung am Verwaltungsgericht, in dem man erwähnt, dass man einen Antrag außerhalb der Kapazitäten gestellt hat und davon ausgeht, dass die Uni die Kapazitäten nicht ausgeschöpft hat. Für den Antrag zum Erlass einer einstweiligen Verfügung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Wenn die Uni auf den Antrag außerhalb der Kapazitäten mit einer Zulassung zum Studium reagiert, zieht man den Antrag bei Gericht wieder zurück. Wird dieser jedoch abgelehnt, reicht man zusätzlich eine förmliche Klage am Verwaltungsgericht ein. Häufig bietet die Universität darauf eine außergerichtliche Einigung an, in Folge derer man den Studienplatz erhält, wenn man die Klage zurückzieht. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Sollte der Kläger dieses verlieren, muss er alle Kosten des Verfahrens und die des gegnerischen Anwalts tragen. Da kommt also auch ohne Anwalt ein ganzer Haufen Kosten und ein sehr kompliziertes Verfahren auf den Kläger zu, das sollte man sich bewusst machen. Auch der Erfolg auf den Traumstudiengang steht in den Sternen, da die Vergabe u.a. von der Anzahl der Kläger abhängig ist. Trotz Ablehnungsbescheid zum Traumstudiengang – kein leichter Weg Auf jeden Fall sollte man sich vor einer Studienplatzklage ausführlich über das Verfahren, die Fristen und Bedingungen der Universität sowie des Bundeslandes informieren. Das kann man bei einem (kostenpflichtigen) Anwalt machen, aber auch im ASTA der jeweiligen Hochschule. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte sich ebenfalls informieren, ob diese die Anwaltskosten übernimmt. Studienplatzklagen sind somit nicht „der einfache Weg“, wie es allgemein gerne heißt, bieten vielleicht jedoch eine realistischere Chance auf das Traumstudium, als eine mehrjährige Warteliste. Werbung