Weihnachtsfeiern sind in vielen Unternehmen ein Muss. Denn oft sind sie mehr als nur eine Feier, sie können von den Mitarbeitern als Zeichen der Wertschätzung ihrer Leistung verstanden werden und für einen Motivationsschub im nächsten Jahr sorgen. Auch das Betriebsklima lässt sich durch eine Weihnachtsfeier verbessern. Wer sich jedoch auf der Weihnachtsfeier daneben benimmt, wird dies häufig langfristig bedauern.

Nichts tun, was am nächsten Tag bereut wird!

Weihnachtsfeiern können das Betriebsklima nachhaltig verbessern. Denn das Kennenlernen von Kollegen verhilft nicht nur zu einem Blick über den abteilungsinternen Tellerrand und freundschaftliche Beziehungen zwischen Kollegen können auch Arbeitsabläufe verbessern. Allerdings sollten diese Beziehungen auf der Weihnachtsfeier nicht weit über die freundschaftliche Ebene hinausgehen. Erotische Abenteuer an diesem Abend bleiben den Kollegen meistens nicht verborgen und führen in der Folgezeit gerne zu Problemen. Unpassendes Verhalten jeder Art kann die Folge von zu viel Alkohol sein, deshalb sollten Mitarbeiter vorsichtig mit den Drinks auf der Feier umgehen. Auch wenn es auf einer Weihnachtsfeier locker zugeht, sollten Mitarbeiter sich dessen bewusst sein, dass sie auch unter Beobachtung stehen. Diese kann jedoch auch karrierewirksame Auswirkungen haben, wenn Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier durch ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen positiv auffallen.

Wer nicht mitfeiern will, darf nicht immer nach Hause gehen

Um die positiven Effekte von Weihnachtsfeiern für das Betriebsklima zu nutzen und die zuvor beschriebenen Fettnäpfchen zu vermeiden, setzen manche Unternehmen inzwischen Profis ein, die die Feier als richtiges Teamevent organisieren. Statt Weihnachtsmusik und Getränken in der Kantine gibt es dann Aktivitäten an ungewöhnlichen Orten, die die Zusammenarbeit und Social Skills fördern. Oft wird zum Abschluss eines solchen Events dann auch richtig gefeiert. Allerdings sollten Unternehmen darauf achten, möglichst alle Mitarbeiter in diese Aktivitäten einzubeziehen. Mitmachen müssen diese jedoch nicht. Es gibt zwar ein Teilnahmerecht, jedoch keine Teilnahmepflicht an der Weihnachtsfeier. Falls die Feier jedoch während der regulären Arbeitszeit stattfindet, dürfen Partymuffel nicht einfach nach Hause gehen, sondern müssen die Stellung am Arbeitsplatz halten. Wer trotzdem nach Hause geht, riskiert Probleme, denn unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes kann als Nichterfüllung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen angesehen werden.

Von der Weihnachtsfeier direkt vor Gericht

Wer sich bei der Weihnachtsfeier daneben benimmt, riskiert nicht nur, in den darauffolgenden Tagen zum Hauptthema des Kollegentratsches zu werden. Schwere Verfehlungen, wie das Beleidigen von Vorgesetzten oder das Belästigen von Kollegen, können entsprechend geahndet werden. Dies kann beispielsweise durch Abmahnungen erfolgen – kann in besonders schweren Fällen sogar fristlose Kündigungen nach sich ziehen. Dann hilft oft nur noch der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht. Für weitere Informationen, schauen Sie auf arbeitsrecht-mediation.com.

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