Schwarzarbeit schadet nicht nur dem Staat, sondern kann sowohl Arbeitgeber als auch die Beschäftige in unangenehme Situationen bringen.

Auf dem Bau, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft: Fast in allen Bereichen findet man Arbeitgeber, die Personen beschäftigen, die sie weder ordnungsgemäß anmelden, für die sie keine staatlichen Abgaben abführen oder für die arbeitsrechtliche Regelungen nicht eingehalten werden müssen.

Die Rede ist von der Schwarzarbeit. Dabei gibt es zahlreiche Facetten der Schattenwirtschaft, also dem Teil der Volkswirtschaft, die am Staat vorbei ausgeübt wird und somit nicht in das Bruttoinlandsprodukt eingeht. Leistungsmissbrauch, also wenn Empfänger staatlicher Leistungen wie Arbeitslosengeld eine neue Einnahmequelle nicht angeben, eine fehlende Gewerbeeintragung bei Selbstständigkeit oder ein fehlender Eintrag in die Handwerksrolle sind strafbare Tatbestände.

Natürlich hat Schwarzarbeit seine Verlockungen: Arbeitnehmer sind weitaus günstiger, schließlich entfallen Lohnnebenkosten und es kann in unter Tarif gezahlt werden. Außerdem werden Bürokratie und gesetzliche Regelungen umgangen. Auch für die Beschäftigen kann eine illegale Beschäftigung von Vorteil sein. Vor allem, weil das schwarz erworbene Gehalt bei der Berechnung finanzielle Zuwendungen, wie zum Beispiel Bafög oder Hartz IV nicht eingerechnet wird.

Aber Schwarzarbeit ist illegal und die Rechnung, viel Geld zu sparen, geht häufig nicht auf. Es kann zivilrechtliche, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Konsequenzen sowohl für den „Angestellten“, also auch für den „Arbeitgeber“ nach sich ziehen.

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