Safety first: Arbeitsschutzmaßnahmen sind für alle Unternehmen Pflicht 8. Dezember 2016 Rechtliches Ob kleiner Handwerksbetrieb oder großer Chemiekonzern, der Arbeitsschutz sollte immer an erster Stelle stehen. Die Vorgesetzten sind für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich und müssen deshalb gewisse Sorgfaltspflichten erfüllen, damit niemand akut oder chronisch erkrankt. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die reine Gefahrenabwehr und präventive Maßnahmen in Form von Arbeitsplatzsicherung, Schutzkleidung oder Soforthilfemaßnahmen. Es geht auch um die allgemeinen Arbeitsbedingungen in Bezug auf tägliche Arbeitsdauer, Pausenzeiten und das soziale Miteinander. Arbeitskleidung und Erste-Hilfe-Ausrüstung: Deshalb ist Arbeitsschutz so wichtig Im Büro am Schreibtisch passiert gewöhnlich nicht so viel, wie auf einer Baustelle. Dort lauert es im Gegensatz nur so vor Stolperfallen, offenen Stromleitungen oder anderen Gefahrenquellen. Trotzdem kann es auch bei scheinbar harmlosen Tätigkeiten zu Unfällen kommen. Ein Mitarbeiter knickt auf der Treppe zum Büro um und verdreht sich das Knie, ein anderer verbrüht sich mit heißem Kaffee die Hand und der Dritte fällt kreislaufbedingt plötzlich vom Stuhl, weil der Körper aufgrund von Stress und zu wenig Pause den Dienst quittiert. Ein Erste-Hilfe-Kasten gehört daher zur Pflichtausstattung, extra geschulte Mitarbeiter mit einer Ersthelfer-Ausbildung sind ebenfalls Vorschrift. Im Vergleich zum Büro sieht es ganz anders bei gefährlichen Berufen aus, die Schutzbekleidung und Sicherheitsequipment erfordern. Vom Forstarbeiter über den Handwerker bis zum Chemielaborant – sie alle müssen mit gesundheitsschädlichen Stoffen hantieren, an gefährlichen Maschinen werkeln oder ihre Atemwege und Augen vor giftigen Dämpfen schützen. Eine adäquate und vor allem widerstandsfähige Kleidung wie beispielsweise Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Atemschutzmaske, Augen- oder Gehörschutz gehören unweigerlich zu ihrer täglichen Ausrüstung. In der Regel ist der Arbeitgeber für die Ausrüstung seiner Mitarbeiter zuständig. Häufig stellt dieser allerdings nur eine Grundausstattung zur Verfügung. Dann drücken die Schuhe, die Brille rutscht ständig von der Nase und der Helm ist viel zu groß. Für Sie passendes Zubehör gibt es auf www.engelbert-strauss.de. Jedes Unternehmen muss sich an das Arbeitsschutzgesetz halten In Deutschland gibt es das duale Arbeitsschutzsystem. Nicht nur der Bund und die Länger bestimmen Arbeitsschutzregelungen und Unfallverhütungsvorschriften, die von jeder Firma einzuhalten sind, damit kein Mitarbeiter zu Schaden kommt. Auch die Europäische Union bestimmt Vorschriften, die eingehalten werden müssen, damit in Europa ein vergleichbarer Standard herrscht. Leider werden die Sicherheitsmaßnahmen nicht von allen Mitgliedsstaaten so streng eingehalten wie von Deutschland. Der Arbeitsschutz gliedert sich in den technischen -, medizinischen – und sozialen Arbeitsschutz. Möglichen Gefahrenquellen und potenzielle Problembereiche sind im Folgenden aufgeführt. • Gefahrenstoffe In der Industrie und Chemie, aber auch in medizinischen Laboren wird alltäglich mit giftigen, leicht entflammbaren, radioaktiven oder krebserregenden Stoffen sowie diversen Krankheitserregern gearbeitet. Erforderlich: Technischer Arbeitsschutz. • Arbeitsumgebung Ob in einer Lagerhalle oder der Baustelle, Gefahren lauern an jeder Ecke. Diese gilt es ausfindig zu machen und zu beseitigen. Maschinen müssen abgesichert werden oder schwer beladenen Regale dürfen nicht leicht umfallen. Auch wichtig: Ausreichende Beleuchtung, Belüftung und Lärmbegrenzung. Erforderlich: Medizinischer Arbeitsschutz. • Physische Belastungen: Hier können sich alle Arbeitnehmer angesprochen fühlen. Auch Angestellte am Schreibtisch können aufgrund von Fehlhaltung und mangelnder Bewegung unter Rückenbeschwerden leiden. Genauso schadet zu schweres Heben oder Tragen auf Dauer der Gesundheit. Erforderlich: Technischer- und medizinischer Arbeitsschutz. • Psychische Belastungen: Mitarbeiter in allen Bereichen sind nicht nur körperlichen Gefahren ausgesetzt. Auch psychische Belastungen können durchaus gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Pausenzeiten müssen eingehalten werden und ein angenehmes Betriebsklima herrschen. Erforderlich: sozialer Arbeitsschutz. Mehr zum Thema Arbeitsschutz können Sie hier nachlesen. Fotocredit: Thinkstock_462633441_iStock_XiXinXing Werbung