Raus aus dem Kinderzimmer: Vier eigene Wände für Azubis 16. Oktober 2017 Ratgeber Bielefeld – Endlich, der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben! Die meisten Azubis bleiben zwar im neuen Lebensabschnitt zu Hause bei den Eltern, doch immerhin ein Fünftel zieht es laut Bundesagentur für Arbeit für die Ausbildung weg von der Heimat. Was müssen Auszubildende beachten? Bevor Auszubildende einen Mietvertrag unterschreiben, sollten sie sich genau über die Wohnung und Mietkonditionen informieren, rät Isabell Pohlmann. Sie ist Autorin des Ratgebers «Endlich erwachsen! Die besten Tipps für Auszug, Ausbildung und Studium» der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. «Wie viel Nebenkosten kommen tatsächlich zusammen?» oder «Wie sind die Bedingungen, wenn wir eine WG gründen wollen?» seien wichtige Fragen. Während volljährige Auszubildende schon auf eigenen Füßen stehen können, benötigen Minderjährige bei Rechtsgeschäften wie dem Mietvertrag die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Darauf weist Susanne Walter vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hin. Das betrifft mehr als ein Drittel aller Auszubildenden: Rund 36 Prozent der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber auf Ausbildungsplätze waren 2015 und 2016 jünger als 18 Jahre. Die größte Hürde auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist für Azubis oft das Geld. «Die Ausbildungsvergütung ist schließlich meistens nicht gerade üppig», sagt Pohlmann. Finanzielle Unterstützung bekommen Auszubildende auf verschiedenen Wegen. Sie können zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit die sogenannte Bundesausbildungsbeihilfe – kurz BAB – beantragen. Diese Förderung muss am Ende der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. BAB erhalten allerdings nur Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und eine anerkannte Ausbildung machen. Berechnet wird die Höhe der Förderung unter anderem anhand des Einkommens und der Lebenssituation des Auszubildenden sowie der finanziellen Situation seiner Eltern. Mit Hilfe des BAB-Rechners können Azubis herausfinden, was sie erwartet. Expertin Pohlmann rät: «BAB sollte man möglichst früh beantragen, da es nicht rückwirkend gezahlt wird.» Wer eine schulische Ausbildung macht, kann statt der BAB beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Bafög beantragen. Während der ersten Ausbildung bekommen Eltern bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes außerdem weiter Kindergeld. Umgekehrt haben Azubis deshalb aber auch Anspruch auf Ausbildungsunterhalt der Eltern. Mit der ersten Wohnung kommt schließlich auch die Frage nach Versicherungen auf. «Eine Hausratversicherung lohnt sich für ein WG-Zimmer meist nicht», rät Pohlmann. Wichtiger seien eher Versicherungen, die mit der Wohnung nichts zu tun haben: «Gedanken machen sollten sich Auszubildende über eine Berufsunfähigkeits- und eventuell eine Unfallversicherung.» Einen letzten Tipp hat Isabell Pohlmann noch für Auszubildende: «Auch wenn’s Mühe macht – in den ersten Monaten ist es hilfreich, alle Einnahmen und Ausgaben einfach mal aufzulisten, um den Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten.» Fotocredits: Christin Klose (dpa/tmn) (dpa)