Ratgeber Lohn und Lohnkosten: das zahlt der Arbeitgeber, das bekommt der Arbeitnehmer 16. Mai 2014 Gehalt Jeder Arbeitnehmer hat für die geleistete Arbeit einen berechtigten Anspruch auf Lohn oder Gehalt gegenüber seinem Arbeitgeber. Dieser wird meistens auf Basis der geleisteten Stunden berechnet. Darüber hinaus gibt es aber auch Modelle, die den Lohn weiter aufsplitten. So können bei der Produktion beispielsweise die Lohnkosten je Produkt, auch Lohnstückkosten genannt, exakt berechnet werden. Aber über die reinen Lohnkosten hinaus fallen oft noch die Lohnnebenkosten erheblich ins Gewicht. Die Aufteilung des Lohns Von gesetzlicher Seite ist die Abgabenlast, welche über das reine Arbeitsentgelt hinausgeht und auch als Lohnnebenkosten bezeichnet wird, in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil aufgesplittet. Hierzu zählen alle Sozialabgaben wie die gesetzliche Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zieht vom Bruttolohn alle genannten sozialen Abgaben sowie den Solidaritätszuschlag und, wenn erforderlich, auch die Kirchensteuer ab. Weiterhin ist vom Bruttolohn die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen. Der Differenzbetrag wird als Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Über den Bruttolohn hinaus hat der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben sowie die verschiedenen Umlagen und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen. Die Lohnkosten im Griff Die Abgabenbelastung ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer stärker gestiegen. Während zu Zeiten des Reichskanzlers Otto von Bismarck ein niedriger Prozentsatz des Lohns für Sozialabgaben aufgewendet werden musste, sind es in heutiger Zeit in den Industriestaaten bereits 30 bis 40 Prozent. Geschuldet ist diese Entwicklung den steigenden Kosten der Sozialsysteme, einer fortschreitenden Leistungsausweitung sowie den Herausforderungen des demografischen Wandels. Diese hohen Abgaben belasten natürlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Unternehmen sind von Natur aus bestrebt, die Lohnkosten so niedrig wie möglich zu halten. Dabei kann ein intelligentes Lohnkostenmanagement hilfreich sein – erfahren Sie dazu mehr auf dieser Seite. Denn es gibt aufgrund der geltenden Gesetzgebung durchaus Lohnbestandteile, die nur geringen oder gar keinen sozialen Abgaben unterliegen. Bei einer Neustrukturierung des Arbeitslohns lassen sich auf diese Weise bei den Lohnkosten ganz legal einige hundert Euro bis hin zu einigen tausend Euro pro Jahr einsparen. Das Verhältnis muss stimmen Hinter der Einsparung der Lohnkosten steht der Druck für Unternehmen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, um weiterhin am Markt bestehen zu können. Zu hohe Lohnkosten sind dabei eher hinderlich. Qualitätsverluste können aber bei einer Verlagerung der Produktion ins Ausland die Folge sein. Deshalb ist der Königsweg für eine florierende Wirtschaft sicherlich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Produktivität und gezahlten Löhnen. Foto: ThinkStock, iStock, alexstorn Werbung