Berlin – Arztkittel, Uniform, grauer Anzug: Es gibt Jobs, in denen die Vorschriften rund um Dresscode und Arbeitskleidung völlig klar sind. Und es gibt Jobs, in denen der Chef ohne sichtbaren Grund Regeln zur Kleidung verhängt. Muss ich mich daran halten?

Nein, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Denn für einen Dresscode beziehungsweise vorgeschriebene Arbeitskleidung muss es ein sogenanntes berechtigtes Interesse geben. Hygiene und Sicherheit sind dafür die klarsten Beispiele. Und auch der Wunsch, ein einheitliches Erscheinungsbild des Personals gegenüber Kunden und Geschäftspartnern herzustellen, ist ein guter Grund für Kleidungsvorschriften.

Letzteres setzt aber voraus, dass die Mitarbeiter überhaupt Kontakt nach außen haben. Bleiben sie dagegen unter sich und im Büro, wird es komplizierter. ««Das finde ich schöner» ist noch kein berechtigtes Interesse», sagt Meyer.

Das heißt: In solchen Fällen kann der Arbeitgeber eigentlich nicht vorschreiben, was ein Angestellter anziehen muss. «Denkbar ist höchstens, dass eine Betriebsvereinbarung Bekleidungsregelungen enthält», sagte Meyer. Daran müssten sich Arbeitnehmer dann auch erst einmal halten.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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