Berlin – Der Kugelschreiber klemmt, der Computer ist altersschwach, und das Schmierpapier ist schon wieder alle. Müssen Arbeitnehmer jetzt selbst zum Laden laufen – oder muss der Arbeitgeber Materialien stellen? Und was, wenn er es nicht tut?

Die Antwort darauf ist der Arbeitsvertrag, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Denn damit verspricht der Mitarbeiter eine Arbeitsleistung. Und der Arbeitgeber muss ihm dafür einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, inklusive aller Materialien. Das reicht vom Tisch über den Stift bis zum Internetanschluss – je nachdem, was für den Job nötig ist.

Nun lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, was das genau heißt: Brauche ich für meinen Bürojob unbedingt den neuesten Computer, oder tut es auch die vier Jahre alte Notebook-Möhre? Müssen die Kugelschreiber aus Metall sein, oder reicht Plastik? Vorgaben dabei gibt es aus der Arbeitsstättenverordnung, die Angaben zum Beispiel zur Beleuchtung oder zu Sitzmöbeln macht.

Im Wesentlichen kann der Arbeitgeber aber selbst entscheiden, wie er seine Mitarbeiter ausstattet, sagt Markowski. Nur ganz drücken kann er sich vor der Verantwortung nicht. Hält sich der Chef nicht an die Vorgabe, können Arbeitnehmer theoretisch sogar selbst einkaufen gehen und die Kosten später dem Arbeitgeber in Rechnung stellen. «In der Praxis ist das aber natürlich schwierig», sagt der Anwalt. «Denn wenn der Chef sich weigert, das zu bezahlen, müssen Sie ihn deswegen verklagen.»

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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