Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass man sich selbst ans Bett fesseln muss. Im Krankheitsfall muss man als Arbeitnehmer jedoch alles unterlassen, was die Genesung gefährden könnte. Wer dieser Pflicht nicht nachgeht, riskiert eine Kündigung. Dazu ist nicht mal eine Abmahnung nötig. Doch was ist wirklich erlaubt, wenn man krank ist? Auf was muss man als Arbeitnehmer achten?

Wichtig: Die Krankmeldung muss bei Dienstbeginn vorliegen. Wer erst zum Arzt geht und später den Arbeitgeber informiert, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten und riskiert eine Kündigung. Maximal drei Tage darf man sich Zeit lassen, bis man eine Krankschreibung vom Arzt vorlegen muss. Wer seit mindestens vier Wochen in einem Arbeitsverhältnis ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung – maximal sechs Wochen lang. Danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld und man bekommt 70 Prozent des Arbeitsentgelts, wenn man vom Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommt.

Wenn man an psychischen Krankheiten leidet, wie Depressionen oder Burn-out, ist es sogar wichtig, Sport zu treiben und aktiv zu sein. Man sollte nur nichts tun, was die Beschwerden verschlimmern könnte. Ein Kinobesuch ist in einigen Fällen auch gerechtfertigt. Auch ein Urlaub verfällt bei Krankheit nicht, wenn man sich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit krankmeldet. Eine Kündigung wegen vielen Fehltagen sollte man sich nicht sofort gefallen lassen. Das Gericht urteilt oft sehr arbeitnehmerfreundlich, es lohnt sich, sich juristisch gegen die Entlassung zu wehren.


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