Im Ehrenamt richtig versichert: das sollten Sie wissen 25. September 2012 Ratgeber Wer ehrenamtlich tätig ist, läuft immer wieder Gefahr, sich zu verletzten oder aber sogar einen so schweren Unfall zu haben, dass er seine eigene Erwerbsfähigkeit nachhaltig mindert. Aus diesem Grund sollten Sie sich, wenn Sie ehrenamtlich tätig sind (d.h.: unentgeltlich, freiwillig, organisiert, kontinuierlich, zum Wohle anderer), privat absichern. Dies schließt übrigens nicht nur die Wahl eines passenden Angebots der Tarife einer BU-Versicherung ein, sondern auch eine Unfall und Haftpflichtversicherung. So sind Sie im Ehrenamt versichert Der Gesetzgeber erachtet das Ehrenamt als so wichtig, dass denjenigen, die dieses ausüben mit besonderen Versicherungen entgegenkommt. Dies bedeutet, Sie haben seit 2005 bei einer Verletzung oder aber einem Unfall Anspruch auf Hilfe aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings greift die staatliche BU-Versicherung nicht in jedem Fall: Sie sind beispielsweise, wenn Sie einen Sportverein begleiten und irgendwo über mehrere Tage bleiben, nicht während des ganzen Zeitraums geschützt. Nachts um drei vermutet Sie der Staat im Bett und gesteht Ihnen keinen Schutz zu. Zudem erhalten Sie erst Hilfe, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit um wenigstens 20 Prozent gemindert ist. Praktisch aber noch bedeutender ist jedoch ein anderer Umstand: Sie haben keine Haftpflichtversicherung. Gesetzt den Fall, Sie betreuen ein Fußballteam und dreschen den Ball vor Wut weg und zerschießen eine Scheibe, dann zahlen Sie die Rechnung – es sei denn, der Verein hat eine allgemeine Haftpflicht. So sollten Sie sich im Ehrenamt versichern Aus diesem Grund sollten Sie gewisse Schritte unternehmen, um sich abzusichern und Ihr Ehrenamt sorgenfrei ausüben zu können. Neben der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung heißt dies, Sie sollten in jedem Fall auch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die Sie schützt, wenn Ihnen ein Unfall oder ein ärgerliches Missgeschick passiert. Viele Versicherungsgesellschaften wissen um die Nöte, die sich ergeben, wenn Sie ein Ehrenamt ausüben, und können Sie noch einmal gezielt beraten und dabei vor allem einen Abgleich mit den Versicherungen durchführen, die Sie schon haben. Sie sollten, wenn Sie sich unsicher sind, durchaus das Gespräch suchen, denn im schlimmsten Fall zahlen Sie sonst für einen Schutz, über den Sie bereits verfügen und werden faktisch doppelt zur Kasse gebeten. Im Ehrenamt ist Freiwilligkeit auch bei den Versicherungen eine Tugend Das Ehrenamt genießt in Deutschland ein besonders hohes Ansehen, doch der Versicherungsschutz der Ehrenamtlichen könnte deutlich besser sein. Die Träger des Ehrenamts haben gerade einmal Anspruch auf Hilfe aus der gesetzlichen BU-Versicherung und dies auch nur, wenn die Verletzung sehr schwer ist. Sie sollten deshalb durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vorbeugen und auch eine Haftpflicht dazu nehmen, um sich gegen die alltäglichen Missgeschicke, die Sie teuer zu stehen kommen könnten, abzusichern. Image by BK – Fotolia Werbung