Handelskammern 22. August 2010 Ratgeber Die Handelskammern werden in Deutschland unterschieden. Da die verschiedenen Handelskammern nicht nur in unterschiedlichen Städten sondern ebenfalls in diversen Regionen ansässig ist, sollte dennoch beachtet werden, dass die Handelskammern ebenfalls für die Prüfungen der Azubis sind. Betrachtet man sich die verschiedenen Handelskammern genauer, wird deutlich, dass jeder Betrieb bei den Handelskammern angemeldet werden müssen. Handelskammern Durch die unterschiedlichen Handelskammern sollte dennoch beachtet werden, dass die verschiedenen Ausbildungsberufe von den Handelskammern überwacht und betreut werden. Da die Handelskammern nicht nur sehr unterschiedene Rahmenpläne aufweisen, sollte beachtet werden, dass neben den verschiedenen den verschiedenen Kontrollen, ebenfalls die Prüfungskommission bei den Abschlussprüfungen zugegen sind. Auf der anderen Seite sollte dennoch bei den Handelskammern beachtet werden, dass neben den passenden Prüfungen die über die Handelskammern abgenommen werden, sehr unterschiedliche Bedingungen beachtet werden müssen, die ebenfalls die Wiederholungen der Prüfung betreffen. Prüfungen Da nicht jede Prüfung nicht immer beim Ersten Anlauf bestanden wird, wird deutlich, dass in den meisten Fällen zwischen den diversen Prüfversuchen der nächste Termin abgewartet werden kann, um erneut einen neuen Versuch starten zu können. Vergleicht man die Handwerkskammern mit den Handelskammern genauer, wird ersichtlich, dass bei manchen Berufsgruppen, wie Konditor oder Bäcker, die Handwerkskammern die Prüflinge und Unternehmen betreuen. Schaut man sich auf der anderen Seite die Gastronomiebetriebe genauer an, wird ersichtlich dass die Handelskammern diese Berufssparte prüfen und betreuen. Da bei den verschiedenen Berufen ebenfalls ein Meister angestellt werden muss, kann auf der anderen Seite deutlich werden, dass die Handelskammern ebenfalls sehr unterschiedliche Kurse, die ein Schankbetrieb aufweisen muss, nach der Einweisung in den Beruf ausgeben. Im Vergleich zu den Frisörbetrieben, sollte beachtet werden, dass der Inhaber mindestens einen Meister oder Ausbildungsberechtigungsschein aufweisen muss, um ein Geschäft eröffnen zu dürfen. Bedingungen Durch verschiedenen Bedingungen, die ein Ausbildungsbetrieb aber auch Gastronomiebetrieb aufweisen muss, lässt erkennen, dass durch die verschiedenen Arten der Handelskammern die Unternehmen überwachen. Sollte ein Unternehmen sehr unterschiedliche Auszubildende eingestellt haben, ist hierbei der Arbeitgeber verpflichtet, die Auszubildenden bei den zuständigen Handelskammern anzumelden. Durch die unterschiedlichen Verpflichtungen, die das sogenannte Berufsausbildungsgesetz aber auch das Jugendarbeitschutzgesetz aufweist, wird deutlich, dass neben den Handelskammern, ebenfalls auch die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter die verschiedenen Gesetze diese Unternehmen überwachen. Vorteile Auf der anderen Seite sollte dennoch bei den Handelskammern beachtet werden, dass neben den Pflichten und Rechten der Unternehmen, ebenfalls die Handelskammern sehr unterschiedliche Vorteile aufweisen können und neben der Berufsausbildung auch sehr unterschiedliche Auszeichnungen bei den Unternehmen gefunden werden können. Durch die verschiedenen Vorteile dieser Auszeichnungen, die für eine sehr gute Ausbildungsarbeit vergeben werden, wird von den Handelskammern bekundet, dass das Unternehmen sehr gut bei den Handelskammern, aber auch von den verschiedenen Bewerbern gesehen wird. Zuständigkeit So wird ebenfalls sehr schnell ersichtlich, dass durch die verschiedenen Auszeichnungen, die die Handelskammern verleihen können, ebenfalls die Leistungen der Disziplin der Unternehmen aber auch die Lernbereitschaft der Auszubildenden in den angebotenen Berufen. Da bei Fragen und Problemen die verschiedenen Handelskammern zuständig sind, sollte man sich bei sehr unterschiedlichen Problemen, die die Arbeit betreffen, nicht nur bei den Unternehmen anbringen, sondern die Hilfe bei den zuständigen Handelskammern in Anspruch nehmen. Foto: Kaarsten – Fotolia