Habe ich einen Anspruch auf halbe Urlaubstage? 8. April 2020 Rechtliches Nürnberg – Für einen Arztbesuch, einen privaten Termin oder für die Rückreise aus dem Urlaub: In manchen Situationen passt Arbeitnehmern ein halber Urlaubstag besser in die Planung als ein ganzer. Aber haben sie Anspruch darauf? «Das ist sehr streitig», lautet die Antwort von Jürgen Markowski auf diese Frage. Dem Fachanwalt für Arbeitsrecht zufolge gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema. In Fällen, die schon mehrere Jahrzehnte alt sind, habe das Bundesarbeitsgericht aber entschieden, dass eine Stückelung oder Aufteilung von Urlaubstagen in Stunden nicht rechtens sei. «Einen Teilurlaubsanspruch soll es nicht geben, weil das Bundesurlaubsgesetz von Urlaubstagen spricht», erklärt der Fachanwalt. Halbe Urlaubstage widersprächen dem Erholungszweck, der im Gesetz verankert ist. In der Praxis sei es aber dennoch gängig, dass halbe Urlaubstage gewährt werden. Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig. Fotocredits: Zacharie Scheurer (dpa/tmn) (dpa)