Gilt der Arbeitsvertrag nur mit Unterschrift? 8. April 2020 Rechtliches Hamburg/Leipzig – Die Zusage zu einem Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Darauf weist die Arbeitsrechtlerin Sabine Geilen aus Leipzig in der Zeitschrift Zeit Campus (Ausgabe 02/2020) hin. Wer etwa im Gespräch mit einem künftigen Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen und den Beginn des Arbeitsverhältnisses klärt und mit einem «Einverstanden» abnickt, hat ein mündliches Vertragsverhältnis geschlossen. Spätestens einen Monat, nachdem man einen Job angetreten hat, muss der Arbeitgeber aber die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festhalten. Außerdem gilt ein mündlicher Vertrag nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer. Wer also eine Zusage bekommt, aber möglicherweise noch Bedenkzeit braucht, sollte nicht gleich einschlagen. Besser bittet man darum, den Vertrag zugesendet zu bekommen, um noch einmal darüber nachdenken zu können, so Geilens Empfehlung. Fotocredits: Klaus-Dietmar Gabbert (dpa/tmn) (dpa)