Rund ein Drittel der Berufstätigen geht neben der regulären Arbeit auch einem Ehrenamt nach. Das ist eine beachtliche Zahl. Doch ist das neben einem Vollzeitjob überhaupt erlaubt? Muss der Arbeitgeber seine Zustimmung geben?

Als Berufstätiger eine ehrenamtliche Arbeit verfolgen

Viele möchten sich neben dem Beruf ehrenamtlich betätigen. Das hilft nicht nur dem guten Zweck, sondern auch dem Knüpfen und Pflegen von Freundschaften. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am wohl bekanntesten sind wahrscheinlich regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeiten wie der Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr oder das Engagement in einem Sportverein. Aber auch sporadische ehrenamtliche Tätigkeiten, wie Spenden sammeln, können dazu gehören. Doch Vorsicht, bevor Sie ein Ehrenamt annehmen, sollten Sie ihren Arbeitsvertrag gründlich prüfen. In den meisten Verträgen steht eine Klausel, welche die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten festlegt. Der Arbeitgeber sollte also in der Regel informiert werden. Allerdings reicht meistens die bloße Informationsübermittlung. eine Zustimmung vom Vorgesetzten ist nicht nötig. Er kann es lediglich zur Kenntnis nehmen.

Engagement in Freizeit und Arbeitszeit

Oftmals ergibt sich für einen Ehrenamtlichen das Problem, dass sein Engagement während der Arbeitszeit gefragt ist. Dass sich darüber kaum ein Chef freut, ist natürlich klar. Er hat auch in beinahe jedem Fall das Recht, die Freistellung während der regulären Arbeitszeit für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu verwehren. Einzig Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben ein Recht auf diese Freistellung. Sollten sich Unstimmigkeiten mit dem Vorgesetzten aufgrund Ihres Ehrenamtes ergeben, dann sollten Sie ihren Vertrag noch einmal gründlich durchsehen. Im Zweifelfalle können Sie ihn auf http://www.recht24-7.de/arbeitsvertrag.html durchchecken lassen. Das geht ganz einfach. Der Vertrag kann einfach hochgeladen werden und Sie erhalten noch am gleichen Tag das Ergebnis per E-Mail.

Auf einen Blick – das müssen Sie beachten:

-Grundsätzlich sind Sie berechtigt, einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachzugehen.

-Beachten Sie die Anzeigepflicht bei ihrer Arbeitsstelle.

-Versuchen Sie Ihr Engagement möglichst in den Urlaub und die Freizeit zu legen

-Lassen Sie im Zweifelsfall Ihren Vertrag checken.


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