Fluch und Segen von Arbeitszeitkonten 22. Januar 2018 Ratgeber Nürnberg/Dortmund – Viele Chefs bitten ihre Angestellten um einen Kredit in Form von Arbeitsstunden. Denn nichts anderes sind sogenannte Arbeitszeitkonten: Dort zahlt der Beschäftigte seine Überstunden über einen kurzen oder längeren Zeitraum ein. Später kann er sich dafür eine Auszeit nehmen – für einen Nachmittag, je nach Modell aber auch für ein Sabbatical oder einen früheren Rentenbeginn. Solche Arbeitszeitkonten bieten Flexibilität, bergen aber auch Risiken. Gefährdet ist vor allem die Gesundheit: «Erholung lässt sich nicht aufschieben», mahnt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer Broschüre. Wer also ständig zu lange arbeitet, um sich den ersehnten Drei-Monats-Trip durch Mexiko leisten zu können, der gefährdet seine Gesundheit, Leistung und Sicherheit. Laut Bundesarbeitsministerium gibt es zwei Varianten von Arbeitszeitkonten: Erstens die kurzfristigeren Modelle, das sind Kurzzeit-, Gleitzeit- oder Jahresarbeitszeitkonten mit begrenzter Laufzeit, vor allem zum Ausgleich von Mehrarbeit über Tage und Wochen gedacht. Und zweitens langfristig angelegten Modelle, das sogenannte Wertguthaben und die Sonderform Lebensarbeitszeitkonto zum Beispiel, mit denen Beschäftigte auf eine längerfristige Freistellung hinarbeiten. Zumindest die kurzfristigen Varianten sind mittlerweile fast Standard, sagt Professor Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). «Es ist an sich auch erstmal eine gute Sache für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass nicht an jedem Tag genau dieselbe Arbeitszeit abgeleistet werden muss.» Teilzeit-Beschäftigte haben mehr Möglichkeiten, Arbeitszeit anzusparen ohne die eigene Gesundheit zu gefährden, als Beschäftigte mit einer hohen wöchentlichen Arbeitszeit, sagt Frank Brenscheidt von der BAuA in Dortmund. Zumindest bei ihnen können Arbeitszeitkonten also mehr Flexibilität für Beschäftigte und Unternehmen bringen. Dabei sollten sich Arbeitgeber allerdings an ein paar Spielregeln halten, fordert das BAuA: Dauerhaft sollten Beschäftigte nicht mehr als acht Stunden am Tag arbeiten, die Mitarbeiter müssen über die Arbeitszeiten mitentscheiden können, und die Zeiten sollten familienbewusst gewählt sein. In der Realität wird Arbeitszeitflexibilität allerdings häufig eher durch die Gegebenheiten von Arbeitgeber und Job bestimmt, so IAB-Experte Weber. Der Arbeitnehmer habe darauf weniger Einfluss – mit negativen Konsequenzen. «Zufriedenheit kommt daher, wenn ich in der Lage bin, die Arbeitszeit zu beeinflussen», sagt Weber. «Unzufriedenheit kommt dagegen von denen, die unbezahlte Überstunden, Schicht- und Wochenendarbeit oder ein hohes Stressniveau haben.» «Je mehr Überstunden die Leute machen, desto mehr gesundheitliche Beeinträchtigungen haben sie», sagt auch Frank Brenscheidt von der BAuA. Wer schon Vollzeit arbeitet, sollte deshalb nicht noch Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto sammeln. Oder für die Rente vorarbeiten mit einem Lebensarbeitszeitkonto? Auf den Urlaub verzichten, damit die Rente näher rückt – auch davon rät Brenscheidt aus gesundheitlichen Gründen ab: «Wer schon Vollzeit arbeitet, sollte seine Überstunden möglichst zeitnah abfeiern.» Das Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto lässt sich aber auch anderweitig erhöhen, zumindest bei der Langzeitvariante: Häufig kann der Arbeitgeber dort zum Beispiel Prämien einzahlen, das Weihnachts- oder Urlaubsgeld etwa. Oder er kann von sich aus Zuschüsse anbieten, aus einem sogenannten Demografiefonds zum Beispiel. Die Frage, ob man jetzt auf Lohn oder Prämien verzichtet, um später davon zu profitieren, ist aber auch eine finanzielle: «Wer weniger Geld ausbezahlt bekommt, hat bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit auch weniger, weil die Berechnungsgrundlage geringer ist», warnt Helga Nielebock. Sie leitet die Rechtsabteilung im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Zudem könnte das gesammelte Guthaben im Insolvenzfall des Unternehmens verloren gehen, sagt Nielebock. Denn Wertguthaben müssen per Gesetz zwar rechtlich abgesichert sein. Für andere Modelle gilt das aber nicht. Und das Insolvenzgeld, das Berufstätige dann von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, sichert lediglich Lohn- und Gehaltsansprüche aus den letzten drei Monaten vor der Pleite ab. Fotocredits: Christin Klose (dpa/tmn) (dpa)