Diese Unterlagen benötigt man beim Jobcenter 28. Februar 2012 Bewerbung Sollte man plötzlich ohne Arbeit dastehen und aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, so fällt man automatisch in den ALG-2-Bezug. Ein entsprechender Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten sollte möglichst frühzeitig beim Jobcenter gestellt werden, da die Bearbeitung zuweilen zwei Wochen, wenn nicht mehr, dauern kann. Antragsformulare können sowohl bei dem jeweiligen Jobcenter abgeholt oder von der Website der Arbeitsagentur, www.arbeitsagentur.de, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Alle Anträge ausfüllen Für die Antragstellung muss der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vorgelegt werden. Zu den erforderlichen Unterlagen zählt der vollständig ausgefüllte Antrag auf Arbeitslosengeld II, welcher aus einem Hauptantrag und mehreren Anlageformularen besteht, in welchem beispielsweise Auskünfte über Heiz-und Unterkunftskosten, bestehende Vermögensverhältnisse usw. gegeben werden müssen. Im Einzelfall sind weitere Formulare auszufüllen wie beispielsweise bei einer selbstständigen Tätigkeit oder bei einem höheren finanziellen Bedarf beispielsweise für eine vom Arzt verschriebene Spezialernährung. Dies wird jedoch individuell vor Ort entschieden. Entsprechend ist es sicherlich praktischer, sich die Antragsformulare direkt beim Jobcenter abzuholen oder zusenden zu lassen, anstatt sie im Internet herunterzuladen, da man so sichergehen kann, alle aktuell erforderlichen Formulare zur Hand zu haben. Nachweis über Arbeitslosigkeit Neben den genannten Formularen sollte ein Nachweis über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie beispielsweise das Kündigungsschreiben, beigelegt werden. Auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate bis zum Tag der Antragsstellung sind erforderlich, um das aktuelle Vermögen bzw. den aktuellen Bedarf nachzuweisen. Sollte eine Krankenversicherung bestehen, ist eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung einzureichen, sodass die Mitgliedsbeiträge direkt übernommen werden können. Des Weiteren sind sämtliche Nachweise, die auf einen evtl. Anspruch auf Leistungen von anderen Trägern oder Quellen wie beispielsweise Versicherungen etc. verweisen, beizubringen. Es bietet sich an, für die erste Antragsstellung einen direkten Gesprächstermin mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass der Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen, um eventuelle Verzögerungen aufgrund von Unvollständigkeit zu vermeiden.