Die Quote für Menschen mit Behinderung – mehr Schein als Sein 4. Dezember 2013 Bewerbung In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen. Zwar zeigt der Mittelwert von 4,6 Prozent, dass die Vorgaben fast erfüllt sind – der Wert täuscht aber über die tatsächliche Lage hinweg. Große Unternehmen setzen häufig sogar mehr Menschen mit Behinderung ein. Kleinere Unternehmen drücken sich aber oft davor und erfüllen gerade mal die Hälfte des Prozentsatzes. Je kleiner die Firma, desto schlechter die Quote. Erschreckend: fast 37.000 deutsche Arbeitgeber haben keinen einzigen Mitarbeiter mit Behinderung in ihrem Unternehmen. Wer die fünf Prozent nicht erfüllt, muss Strafe zahlen. Wer beispielsweise 100 Beschäftigte hat und die Quote der Mitarbeiter mit Behinderung unter zwei Prozent liegt, muss mit 17.000 Euro Strafe rechnen. Für viele Unternehmen ist das eine geringe Summe – der Verdacht liegt daher nahe, dass sich die Firmen von ihrer Pflicht freikaufen. Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie eine fachliche und finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen. Viele Arbeitgeber trauen sich einfach auch nicht, sich damit auseinanderzusetzen. Es gibt oft keine Behindertenbeauftragten – dabei gibt es staatliche Integrationsämter, die Arbeitgeber fachlich beraten können. Diese trauen Menschen mit Behinderung oft nichts zu, obwohl schwerbehinderte Arbeitslose im Schnitt sogar besser qualifiziert sind als andere Arbeitslose. Autisten können ein Unternehmen beispielsweise mit ungewöhnlichen mathematischen Fähigkeiten unterstützen. Bildurheber: peppi18 – Fotolia