Das Arbeitszeugnis 18. April 2008 Berufliche Bildung, Zeugnis Arbeitszeugnisse sind einige der aussagekräftigsten Dokumente für den Arbeitgeber, die einer Bewerbung beiliegen. Umso wichtiger ist es für jedes abgeleistete Praktikum und selbst für jeden der vermeintlich unwichtigsten Studentenjobs, die jedoch wichtig genug erscheinen, um sie in einem Lebenslauf zu berücksichtigen, ein solches Zeugnis vom Arbeitgeber zu verlangen. Selbstverständlich sollten Sie dabei auch nur diejenigen Jobs erwähnen, für die Sie auch ein positives Zeugnis vorlegen können, denn so viele Pluspunkte Sie für ein gutes Zeugnis bekommen, so viele Minuspunkte schreibt ihnen der potentielle Chef auch zu, wenn Sie ein schlechtes Zeugnis einreichen. Die Gewerbeordnung schreibt für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses vor: (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass diese Forderungen auch so übernommen werden, denn insbesondere schwammige Formulierungen, die das Arbeitsverhalten des ehemaligen Mitarbeiters beschreiben, könnten den potentiellen neuen Arbeitgeber schnell stutzig machen. Wenn jemand nach seinem Arbeitszeugnis „stehts bemüht war“ seine Aufgaben auszuführen, impliziert diese Aussage, dass er seine Aufgaben nicht zur Zufriedenheit des Chefs abgeleistet hat. Was also zunächst und oberflächlich positiv klingen mag, sollte beim ehemaligen Chef eventuell noch einmal hinterfragt werden, gegebenenfalls lässt sich das Zeugnis ja auch im Nachhinein noch ändern. Besonders postiv fallen hingegen Arbeitszeugnisse auf, in denen der Arbeitnehmer über das geforderte hinaus gelobt wird und Ihr Engagement besonderen Stellenwert erfährt. Arbeitszeugnisse sind daher immer tückisch, hatten Sie jedoch stets ein gutes Verhältnis zu Ihrem Chef, dürfte auch das Arbeitszeugnis Ihnen kein Kopfzerbrechen mehr bereiten dürfen.