Bildungsurlaub: Freie Tage für neue Eindrücke 22. November 2016 Weiterbildung Berlin – Klar: Weiterbildung ist wichtig. Nach einem harten Arbeitstag noch ein paar Stunden die Schulbank drücken, ist aber nicht jedermanns Sache. Für viele Arbeitnehmer gibt es aber noch eine deutlich angenehmere Möglichkeit, das Englisch zu verbessern, die politische Bildung aufzufrischen oder endlich einen Anti-Stress-Kurs zu belegen: Bildungsurlaub macht es möglich. Das Recht auf Bildungsurlaub ermöglicht Arbeitnehmern die Teilnahme an Kursen zur politischen, beruflichen oder allgemeinen Weiterbildung. In der Regel handelt es sich um fünf Tage pro Jahr, der Lohn wird in der Zeit fortgezahlt, die Kursgebühr übernimmt der Arbeitnehmer selbst. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) nehmen in Deutschland ein bis zwei Prozent der Arbeitnehmer Bildungsurlaub in Anspruch. Prof. Steffi Robak vom Institut für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung der Leibniz Universität Hannover hat eine Erklärung für diesen geringen Anteil: «Bildungsurlaub war schon immer umkämpft und bleibt bis heute in einer Nische.» Ihre Forschungsergebnisse zeigen, dass viele Arbeitnehmer die Möglichkeit gar nicht kennen oder sich nicht trauen, Gebrauch davon zu machen. Dabei ist der Weg zum erfolgreichen Bildungsurlaub weder schwer noch kompliziert. Diese sechs Punkte müssen Arbeitnehmer beachten: Rechte kennen: Anspruch auf Bildungsurlaub haben «in der Regel alle Arbeitnehmer und meistens auch Auszubildende», erklärt Tobias Werner, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Weigelt & Ziegler aus Berlin. In 14 Bundesländern, ausgenommen sind Bayern und Sachsen, gibt es entsprechende Gesetze. Da Bildungsurlaub Ländersache ist, unterscheiden sich diese jeweils im Detail. Werner rät Arbeitnehmern deshalb, die Internetauftritte der zuständigen Behörden zu besuchen. Dort befinden sich die jeweiligen Gesetze, Ansprechpartner und die wichtigsten Fakten auf einen Blick. Den richtigen Veranstalter finden:Ausschlaggebend bei der Kurswahl ist, dass der Bildungsträger oder die Veranstaltung anerkannt sind. Um das herauszufinden, bieten die meisten Bundesländer entsprechende Portale mit Suchmaschinen an. So zum Beispiel in Berlin und Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Hamburg. Kurs passend zum Job wählen: Sprachkurse, EDV-Seminare, Stressbewältigung – all das ist im Rahmen des Bildungsurlaubs möglich. Theoretisch, denn «einen gewissen Mindestnutzen muss der Arbeitgeber aus so einer Weiterbildung auch ziehen», so Werner. Ein Spanischkurs für eine Flugbegleiterin lässt sich gut begründen. Ein Schwedischkurs für einen Programmierer, der die Sprache im Beruf nicht benötigt, ist da schon schwieriger. Den Arbeitgeber informieren: Arbeitnehmer sollten das Thema frühzeitig ansprechen. Das rät Kathleen Dusny, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht von der Kanzlei AfA – Arbeitsrecht für Arbeitnehmer. Der Antrag auf Bildungsurlaub muss schriftlich beim Arbeitgeber abgegeben werden, eine bestimmte Form ist nicht erforderlich. Zusätzlich muss die Anmeldebestätigung und die Anerkennung der Bildungsveranstaltung vorgelegt werden. Wichtig ist es, die Frist bei der Antragstellung einzuhalten. In den meisten Bundesländern sind das sechs Wochen vor Kursbeginn. Mögliche Ablehnung einplanen:Der Arbeitgeber darf den Antrag ablehnen, allerdings nur schriftlich und mit Erläuterung, zum Beispiel aus betrieblichen Gründen, erklärt Tobias Werner. Der Antrag kann auch abgelehnt werden, wenn bereits eine gewisse Zahl von Mitarbeitern im laufenden Jahr Bildungsurlaub in Anspruch genommen hat. Auch ein nicht anerkannter Veranstalter kann Grund zur Ablehnung sein. Anwalt Werner rät deshalb, schon bei der Kurswahl auf die Möglichkeit der Kostenrückerstattung zu achten. Genehmigt ist der Bildungsurlaub auch, wenn der Arbeitgeber sich in einer gesetzlich geregelten Frist nicht gegen den Antrag ausspricht. An die Bestätigung denken und weiterplanen: Ist der Bildungsurlaub erfolgreich absolviert, müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber noch eine Bestätigung vorlegen. Dann dürfte dem nächsten Bildungsurlaub nichts mehr im Wege stehen. Denn das Recht darauf gibt es regelmäßig aufs Neue. Fotocredits: Esther Cmok,Andrea Warnecke,AfA Rechtsanwälte (dpa/tmn) (dpa)