Berufliche Weiterbildung in Eigenregie 21. August 2018 Ratgeber Nürnberg/Berlin – Lebenslanges Lernen ist in der heutigen Berufswelt wichtig. Durch die Digitalisierung und technische Neuerungen verändern sich auch die Jobprofile. «Wir müssen damit rechnen, dass sich die Arbeitswelt in den nächsten Jahren stark verändert», sagt Paul Ebsen, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Ein Grund mehr, sein Wissen aufzufrischen und Neues zu lernen. Die Auswahl an Kursen ist groß. Je nach Lerntyp und persönlichen Wünschen sind unterschiedliche Arten geeignet – es gibt Präsenzkurse, reine E-Learning-Angebote sowie Mischformen unter dem Stichwort Blended Learning. «Man sollte sich genau Gedanken darüber machen, was man lernen will, und dann gezielt danach suchen», rät Alrun Jappe von der Stiftung Warentest. Je konkreter Anbieter Kursinhalte und Lernziele beschreiben, desto besser. Denn je nach Anbieter können sich Kurse qualitativ stark unterscheiden. Nachfragen lohnt sich – etwa dazu, welche Qualifikationen der Referent mitbringt. Wie viel Raum Arbeitnehmer zum Lernen bekommen, hängt vom Chef ab. Es gebe keinen generellen rechtlichen Anspruch auf Weiterbildung, betont Rechtsanwältin Nathalie Oberthür, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). «Der Freistellung und der Finanzierung muss der Arbeitgeber zustimmen.» In den meisten Bundesländern können Arbeitnehmer aber Bildungsurlaub beantragen – ihn darf der Chef nicht ohne weiteres ablehnen. Unter Umständen gibt es außerdem in der Betriebsvereinbarung Passagen, die den Wunsch nach Weiterbildung stützen. Dann können sich Beschäftigte darauf berufen. Der Betriebsrat ist die richtige Anlaufstelle. Wer beim Chef vorspricht, sollte gute Argumente parat haben. «Man muss die Vorteile für den Betrieb erklären können», sagt Ebsen. Dabei helfe es, den Wunsch vorzutragen, dass man in der Firma vorwärtskommen oder mehr verantwortliche Tätigkeiten übernehmen möchte. Ob der Betrieb mitspielt, hängt auch von der Wirtschaftslage ab. «Momentan sind die Betriebe vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wohl eher dazu bereit», sagt Ebsen. Falls nicht, bieten auch Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer berufsbegleitende Kurse außerhalb der Arbeitszeit an. Stimmt der Chef zu, steht die nächste Hürde an: die Finanzierung. Manche Kurse können mehrere hundert Euro pro Tag kosten. Aber: «Die Chancen auf eine Förderung stehen gut», sagt Katrin Schönrock vom Infotelefon zur Weiterbildung des Bildungsministeriums. So gibt es neben landesspezifischen Programmen etwa Aufstiegs-Bafög und die Bildungsprämie. Diese deckt die Hälfte der Kurskosten ab. Sie beträgt maximal 500 Euro und gilt für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt bis zu 20 000 Euro. Berufstätige erfragen am besten vorab, ob der gewählte Kurs förderungswürdig ist. In der Regel dürfte der Wunsch auf Weiterbildung bei Arbeitgebern auf Wohlwollen stoßen. Skepsis kommt höchstens auf, wenn der Chef denkt, dass der Angestellte sich auf eine andere Stelle vorbereitet. In solchen Fällen gebe es häufig eine Rückzahlungsvereinbarung, erklärt Rechtsanwältin Oberthür. Wenn der Mitarbeiter dann innerhalb einer vorher festgelegten Zeit kündigt, muss er das Geld für Kurse auf Kosten der Firma wieder erstatten. Fotocredits: Christin Klose,Thomas Riese,Stiftung Warentest,Marcus Schmidt (dpa/tmn) (dpa)