Kann man Ausbildungskosten von der Steuer absetzen? Besonders für junge Menschen aus bildungsfernen Familien sind sie eine große Belastung. Nicht selten verzichten Menschen auf das Studium oder die gebührenpflichtige Ausbildung, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu gelangen.

Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch entschieden, dass Ausbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Dies könnte eine große Entlastung für viele junge Menschen darstellen, die teure Studienkredite aufnehmen müssen, um Studium oder Ausbildung zu bezahlen – so gibt es beispielsweise finanziell belastende Ausbildungen, wie die zum Piloten oder Heilpraktiker. Bezahlte Ausbildungsplätze sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ausbildungskosten und Erststudium von der Steuer absetzen

Zuvor galt die Regelung, dass das Studium oder die Ausbildung nicht von der Steuer abzusetzten wäre, wenn sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinde. Somit waren Ausbildungen und das Studium, welche im Regelfall direkt an die Schulzeit anknüpfen, nicht von der Steuer abziehbar und somit eine enorme finanzielle Belastung für die Betroffenen.

Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden nun, dass diese Praxis nicht rechtens ist. In zwei Musterverfahren gaben sie einer Studentin und einem Auszubildenden recht. Einer der Kläger hatte eine Berufsausbildung zum Piloten durchlaufen, während die zweite Klägerin nach dem abgeschlossenen Abitur ein ebenso kostspieliges und langwieriges Medizinstudium aufgenommen hatte. Die Kläger machten die finanziellen Belastungen als Werbungskosten geltend und wurden vom Finanzamt abgewiesen.

Argumentation der Finanzämter zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten

Die Finanzämter argumentierten mit Paragraf 12, Nummer 5 des Einkommenssteuergesetztes, welcher definiert, dass Aufwendungen für die erste Ausbildung, beziehungsweise das erste Studium, nicht von der Steuer abzusetzten sind. Ausnahmen bilden dabei Ausbildungen und Studiengänge, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit Arbeitsvertrag durchlaufen werden. Trotz des Paragrafen schloss sich der Bundesfinanzhof dieser Argumentationsweise nicht an.

Dies könnte eine erhebliche Entlastung für Studenten und Auszubildende nach sich ziehen. Befürchtet wurde umgehend nach der Verkündung des Urteils, dass das Bundesfinanzministerium einen Nichtanwendungserlass anweisen könnte. Nach ersten Äußerungen von Mitgliedern der schwarz-gelben Regierung sieht dies jedoch nicht so aus. So erklärte Michael Meister als Vizevorsitzende der Unionsfraktion, dass eine steuerliche Ausbildungsförderung ohnehin geplant gewesen sei. Weiterhin erklärte er, dass eine Neuordnung der Ausbildungskosten auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart sei.

Probleme bei der Anerkennung geisteswissenschaftlicher Studiengänge

Eine sehr positive Nachricht, von welcher allerdings nur Studenten profitieren, deren Studienabschluss auf einen bestimmten Beruf hinausläuft. Schnell werden Medizin-, Ingenieurs– und Lehramtsstudiengänge anerkannt, Studenten von geisteswissenschaftlichen Studiengängen werden jedoch ein Problem beim Nachweis bekommen, da diese Studiengänge nicht konkret auf einen bestimmten Beruf hinauslaufen. Nun bleibt zunächst abzuwarten, inwiefern die Bundesregierung auf dieses Urteil reagieren wird.

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