Um eine Ausbildung zum Busfahrer absolvieren zu können, ist eine vorherige Ausbildung zum Berufskraftfahrer zwingend notwendig. Des Weiteren ist eine Erlaubnis zur Personenbeförderung nötig sowie der Führerschein in den Klassen D und DE, manchmal auch in den Klassen D1 oder D1E.

Busfahrer werden im Linien- und Schulverkehr eingesetzt aber auch im Reise- und Bedarfsverkehr.

Tätig sein können Busfahrer bei nationalen bzw. internationalen Unternehmen, bei der Deutschen Bahn AG und bei kommunalen oder privaten Verkehrsbetrieben des öffentlichen Personennahverkehrs.

Das Berufsbild

Busfahrer tragen die Verantwortung für den betriebs- und verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges und haben auf Sicherheit und Ordnung während der Fahrt zu achten.
Bei Linienfahrten gehört der Verkauf und das Prüfen von Fahrkarten zu den Aufgaben des Busfahrers. Bei Ausflugsfahrten und im Reiseverkehr sind die Busfahrer zudem für die Betreuung der Fahrgäste zuständig und mitunter übernehmen sie auch die Funktion des Reiseleiters. Die Klischees von den „ollen“ Fahrer Jobs werden dabei überhaupt nicht mehr erfüllt.

Voraussetzung: Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Wie bereits erwähnt, ist die Ausbildung zum Berufskraftfahrer obligatorische Voraussetzung für die Ausbildung zum Busfahrer. Die Berufskraftfahrerausbildung ist staatlich anerkannt (Facharbeiter) und erstreckt sich über drei Jahre. Die duale Ausbildung hat das Ziel, die Azubis zu einem selbstständigen und verantwortungsvollen Führen eines Kraftfahrzeuges zu befähigen, sodass sie im Personen- als auch im Güter-, Nah- und Fernverkehr eingesetzt werden können.

Die Voraussetzungen für die Ausbildung sind mindestens ein Hauptschulabschluss und ein Mindestalter von 16 Jahren. Die notwendigen Führerscheine der Klasse B und E können jedoch erst mit 17 Jahren erworben werden. Führerscheine der Klasse C1 und E können erst mit 18 Jahren und der Omnibusführerschein kann sogar erst mit 21 Jahren erlangt werden.
Eine notwendige rechtliche Voraussetzung ist die Tauglichkeitsuntersuchung.

Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer erfolgt nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) in der Regel in einem Bus- oder Speditionsbetrieb sowie in einer Berufsschule. Die Abschlussprüfung erfolgt vor der Deutschen Industrie- und Handelskammer und bezieht sich auf Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den Lehrstoff, der in der Berufsschule vermittelt wurde. Der Azubi bekommt nach erfolgreicher Abschlussprüfung den Facharbeiterbrief ausgehändigt.

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