Als Arbeitsunfall bezeichnet man eine psychische oder physische Beeinträchtigung, die aus einem Zwischenfall auf dem Arbeitsplatz beziehungsweise unmittelbar vor oder nach der Arbeit resultiert. Auch Tätigkeiten, die außerhalb des Arbeitsplatzes zu einem Unfall führen, jedoch eine betriebliche Tätigkeit darstellen, gelten als Arbeitsunfall.

Bei einem Arbeitsunfall ist die Panik häufig groß und es kommt nicht selten vor, dass die Beteiligten – der Betroffene, die Arbeitskollegen und sogar der Vorgesetzte – sich nicht ganz sicher sind, wie vorzugehen ist. Hält man sich an einige Regeln, ist ein reibungsloser Ablauf gegeben, der besonders für den Leidtragenden von größter Bedeutung ist.

Vorgehensweise beim Arbeitsunfall

Ist es zu einem solchen Zwischenfall gekommen, ist es wichtig, einen sogenannten Durchgangsarzt aufzusuchen. Für jeden Betrieb ist ein bestimmter Arzt zuständig, und dieser sollte nicht nur dem Vorgesetzten bekannt, sondern an einem zugänglichen Ort innerhalb des Betriebes ausgehängt sein. Dieser Durchgangsarzt ist spezialisiert auf Unfallchirurgie und hat von der Berufsgenossenschaft eine besondere Zulassung erhalten.

Ausnahmen, bei denen nicht erst ein Unfallarzt aufgesucht werden muss, sind Verletzungen der Augen, der Nase oder der Ohren. In diesen Fällen gilt es, einen speziellen HNO-Arzt aufzusuchen. Auch bei äußerst schweren Verletzungen muss selbstverständlich nicht zunächst ein niedergelassener Arzt den Patienten untersuchen, sondern dieser muss vom Notarzt direkt in eine Klinik gebracht werden.

Arbeitsunfall stets melden

Nach einem Unfall ist es unumgänglich, diesen zu melden. Dies gilt jedoch nur bei einer Ausfallzeit von mehr als drei Tagen. Dabei gilt der Tag des Unfalls selbst nicht, jedoch Sonn- und Feiertage. Der Unfall wird dann vom Arbeitgeber dem Unfallversicherungsträger gemeldet und die entsprechenden Leistungen werden von diesem getragen. Dazu zählen die Behandlungskosten, aber auch die Rente im Falle einer schwerwiegenden Verletzung, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die Tätigkeit weiterhin auszuüben.

Arbeitgeber sollten die nötige Transparenz innerhalb des Unternehmens schaffen. Aufklärung über die wichtigsten Verfahren bei einem Arbeitsunfall sollte eine Grundvoraussetzung sein. Weiterhin sollte der zuständige Durchgangsarzt allen Arbeitnehmern bekannt sein und der Kontakt an einem Ort, der für alle zugänglich ist, aushängen.

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