Zwangsurlaub für Angestellte 3. Dezember 2008 Berufe Die Produktionsbänder deutscher Firmen stehen still – die Arbeiter mussten wegen der schlecht laufenden Geschäfte Zwangsurlaub nehmen. Immer mehr Unternehmen verordnen Zwangsurlaub oder Kurzarbeit, um Entlassungen zu entgehen. Wie sie sich als Arbeitnehmer schützen können, lesen sie hier nach. Grundsätzlich kann jede Branche die Krise treffen. Derzeit in den Schlagzeilen sind die Autobauer. Unbezahlter Urlaub darf jedoch nicht verordnet werden. Guhaben auf Arbeitszeitkonten oder für den Urlaub im nächsten Jahr sind nicht übertragbar. Der zwangsverordnete Urlaub lässt sich eventuell für Fortbildungen nutzen. Fragen sie einfach bei Ihrem Chef nach! Um Entlassungen zu ersparen, sind Anstellungen in Kurzarbeit auch eine Lösung für den Arbeitgeber, dass geht aber nur bei kurzen Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen. Wirtschaftliche Gründe sind Konjunkturschwankungen, Auftragsmangel und Absatzschwierigkeiten. Die Löhne werden nach tatsächlich geleisteter Arbeitszeit vergütet. Die Höhe des Kurzarbeitergeld beträgt 67% des letzten Netto-Gehalts. Kurzarbeitergeld bekommt man bis zu 6 Monate. Werbung