Beamte müssen sich im Urlaub erholen 12. Juni 2018 Rechtliches Düsseldorf – Beamte, die in Vollzeit und fünf Tage pro Woche arbeiten, haben in der Regel einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr. Ganz beliebig dürfen sie diese Tage allerdings nicht nutzen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Denn per Gesetz sind Staatsdiener dazu verpflichtet, sich im Urlaub zu erholen. Nebentätigkeiten oder Ehrenämter dürfen sie in den Ferien deshalb nur dann ausüben, wenn es die Erholung nicht beeinträchtigt. Auch die Verteilung des Urlaubs über das Jahr ist zumindest teilweise vorgeschrieben: Mindestens ein längerer Erholungsurlaub ist den Angaben zufolge Pflicht. Drei Wochen lang sollte er in etwa sein. Beamte können also zum Beispiel nicht alle zwei Monate jeweils eine Woche frei nehmen. Trotz der Pflicht zur Erholung verfällt auch der Urlaubsanspruch von Beamten, wenn sie ihn nicht nutzen, so wie bei Angestellten auch. Und eigenmächtig Urlaub nehmen dürfen Beamte ebenfalls nicht: Der Dienstherr muss die freien Tage oder Wochen genehmigen und kann Anträge ablehnen – zum Beispiel dann, wenn mehrere Kollegen parallel Urlaub haben wollen und deshalb zu viel Arbeit liegen bleiben würde. Fotocredits: Julian Stratenschulte (dpa/tmn) (dpa)