Berlin – Die Präsentation muss noch fertig werden, der Kunde hat noch dringende Wünsche: Gerade in Unternehmensberatungen oder Start-ups wird es gerne mal spät, richtig spät sogar.

Manche Chefs schicken ihre Mitarbeiter dann im Taxi heim oder ordern Pizza auf Firmenkosten. Habe ich ein Recht auf solche Belohnungen? Eigentlich nicht, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. «Das sind Goodies des Arbeitgebers, auf die es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch gibt.» Der Arbeitgeber kann sich allerdings so verhalten, dass ein Anspruch auf solche Belohnungen mit der Zeit entsteht. Das ist das Prinzip der betrieblichen Übung.

Zwei Fragen wären dabei in diesem Fall zu klären, sagt Reinhard: «Die der Wiederholung und die eines begründeten Vertrauens hierauf.» Gibt es die Belohnungen also immer wieder, zuverlässig und über Jahre hinweg? Und weist der Arbeitnehmer vielleicht sogar ausdrücklich darauf hin, per E-Mail oder im Intranet etwa, und ohne Vorbehalt des Widerrufs? Wer beide Fragen mit «Ja» beantworten kann, hat vielleicht tatsächlich einen Anspruch auf solche Überstunden-Boni.

«Außerdem muss der Arbeitgeber Aufwendungen aufgrund von Überstunden bezahlen, die der Arbeitnehmer sonst nicht hätte», erklärt Reinhard – das Taxi etwa, wenn die letzte S-Bahn nach Hause schon gefahren ist. Der Fall tritt allerdings nur selten ein, denn schließlich gilt im Zusammenhang mit Überstunden auch das Arbeitszeitgesetz: Länger als zehn Stunden darf demnach nie jemand arbeiten. Und selbst das nur in Ausnahmefällen.

Fotocredits: Franziska Gabbert
(dpa/tmn)

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