Berlin – Mancher liebt sein kreatives Chaos auf dem Schreibtisch. Doch auch Arbeitgeber haben genaue Vorstellungen, wie es bei ihnen aussehen soll. Darf mich mein Chef zum Aufräumen verdonnern – und darf er vielleicht auch private Deko verbieten?

Das darf er. «Der Schreibtisch beziehungsweise der Arbeitsplatz gehört, simpel gesagt, dem Arbeitgeber», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. «Deshalb darf er auch entscheiden, wie es da zugeht.» Umgekehrt haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf private Deko am Arbeitsplatz.

Eine Einschränkung gibt allerdings – den Grundsatz «gleiches Recht für alle» nämlich. «Er muss es allen verbieten oder allen erlauben», sagt Markowski. Ansonsten hat der Arbeitgeber aber fast alle Freiheiten, wenn es um den Zustand von Arbeitsplätzen geht: So kann er zum Beispiel plötzlich entscheiden, dass er Privat-Deko oder Unordnung auf Schreibtischen nicht mehr erlaubt – auch dann, wenn er es vorher stillschweigend geduldet hat.

Die Frage nach dem Zustand der Arbeitsplätze ist übrigens ein klassischer Fall für den Betriebsrat, sagt Markowski. Denn die Mitarbeitervertretung darf in solchen Fällen mitbestimmen, per Betriebsvereinbarung zum Beispiel. Dort lassen sich dann auch Details klären – ob es etwa genug Schubladen und Schränke für die Dinge gibt, die nicht mehr auf dem Schreibtisch herumliegen sollen.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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