Verurteilter Betrüger charakterlich ungeeignet fürs Lehramt 24. Juli 2017 Rechtliches Berlin – Wer wegen Betrugs verurteilt wird, kann deswegen nicht als Lehrer eingestellt werden. Grund dafür ist eine fehlende charakterliche Eignung. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn jemand eigentlich schon als Bewerber ausgewählt wurde. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 2 Sa 122/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt. In dem Fall ging es um einen Bewerber, dem eine Einstellung als Lehrer in Aussicht gestellt wurde. Vorher holte der potenzielle Arbeitgeber jedoch ein erweitertes Führungszeugnis ein – und lehnte die Einstellung dann doch ab. In dem Führungszeugnis des Mannes war ein Strafbefehl aufgeführt: Wegen versuchten Betrugs wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er war ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren und hatte bei der Kontrolle einen verfälschten Fahrschein vorgezeigt. Der ursprünglich angenommene Bewerber hat deshalb keinen Anspruch auf eine Einstellung als Lehrer, entschied das Gericht. Ihm fehle die erforderliche charakterliche Eignung. Eine rechtsverbindliche Zusage einer Einstellung habe entgegen der Auffassung des Manns nicht vorgelegen. Fotocredits: Fredrik von Erichsen (dpa/tmn) (dpa)