Kiel – Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen – auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis. Das geht aus einem
Urteildes Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor (Az: 3 Sa 244/16), das die Behörde veröffentlicht hat.

Das Gericht wies die Klage eines fristlos gekündigten Mitarbeiters eines Handwerksbetriebs ab, der seinen Chef nach einem Streitgespräch als «soziales Arschloch» bezeichnet hatte. Das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen, sei dem Familienbetrieb nicht zuzumuten – auch nicht nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Die Äußerung sei im Affekt gefallen und durch die Meinungsfreiheit gedeckt, argumentierte die Verteidigung des 62-Jährigen in der Kündigungsschutzklage. Das Gericht sah es anders: Weil zwischen Streit und Beleidigung mehrere Stunden vergangen seien, liege kein Affekt vor. Grobe Beleidigungen seien nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Abmahnung sei nicht nötig gewesen, da sich der Kläger nicht entschuldigt und keine Einsicht gezeigt habe.

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(dpa/tmn)

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