Befristet: Ordentliche Kündigung muss vereinbart werden 22. Dezember 2016 Rechtliches Heidelberg – Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag können in vielen Fällen nur außerordentlich gekündigt werden. «Eine ordentliche Kündigung geht nur, wenn die Möglichkeit im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist», sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg. Ist das nicht der Fall, können befristet Beschäftigte nur bei wirklich schweren Vergehen rausfliegen – etwa, weil sie in die Kasse gegriffen haben. Eine reguläre Kündigung sei dann nicht möglich, sagt Eckert, der auch Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins ist. Fotocredits: Andrea Warnecke (dpa/tmn) (dpa)